Erbschaftsrecht
Im Jahr 2009 wurde das neue Erbschaftsrecht vom Gesetzgeber verabschiedet und ist seither in Kraft getreten. Im modernisierten Erbschaftsrecht sind Ehegatten, erbberechtigte Kinder und Enkel des Erblassers besser gestellt worden.
Die großen Erbschaften und geerbte Vermögen der weiter entfernten Verwandten werden stärker besteuert und für sie bleibt weniger übrig.
Bis Ende 2008 wurden Immobilie nur mit einem Bruchteil des eigentlichen Verkaufswertes, es waren in der Regel nur 60 %, in der Erbschaftsteuerberechnung bevorzug behandelt. Um dieses Ungleichgewicht auszumerzen, zählt in Zukunft der volle Verkehrswert der Immobilien. Wenn der Betrag zur Erbschaftssteuer herangezogen wird, den eine Immobilie beim Verkauf tatsächlich erzielt, werden Grundwert jetzt grundsätzlich bei der steuerlichen Betrachtung wie Barvermögen oder Wertpapiere beurteilt.
Erbschaftsrecht - die Neuerungen nach der Reform
Vor der Reform des Erbschaftsrechts im Jahr 2009 waren die Geschwister des Erblassers eindeutig besser gestellt. Das neu gestaltete Erbschaftsrecht begünstigt vor allem die Ehegatten gegenseitig und deren erbberechtigte Abkömmlinge. Die Freibeträge wurden so weit angehoben, dass sie nach der neuen Regelung sehr oft gar keine Steuern mehr zahlen müssen. Wenn sie eine geerbte oder verschenkte Immobilie zehn Jahre lang weiter bewohnt wird ist dies auch der Fall.
Die Freibeträge wurden ebenfalls stark angehoben:
Ehepartner haben statt bisher 307.000 € jetzt 500.000 € Freibetrag
Bei Kindern sind statt 205.000 € seit 2009 nun 400.000 Euro steuerfrei
Die Enkel bekommen statt 51.200 € zwischenzeitlich 200.000 € ohne den Fiskus
Bei Geschwistern wurde der Freibetrag lediglich von 10.300 € auf 20.000 € angehoben. Die Eltern, Groß- und Urgroßeltern des Erblassers können im Erbfall 100.000 € statt wie bisher 51.200 € frei von Erbschaftssteuern übernehmen. Über die größte Zunahme können sich eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnern freuen: Statt 5.200 € erhalten sie mit den neuen Regelungen nun 500.000 € steuerfrei.
Erbschaftsrecht – Änderungen bei den Steuerklassen
Änderungen gibt es auch in der Steuerklasse II, die Sätze sind angehoben worden von bisher 12 bis 40 %, auf 30 bis 50 %. Ebenso gestaltet es sich in Steuerklasse III, Hier begann es bisher mit 17 Prozent. Großzügiger wurden die Stufen für die zu errechnenden Vermögenswerte gestaltet. In der Steuerklasse I bleiben die Steuersätze bestehen, wie bisher sind dies gestaffelte 7 bis 30 %. Dies ist die Besteuerung bei 80 % aller Erbschaften.
Erbschaftsrecht - Änderungen Fazit
Die neuen Regelungen des Erbschaftsrechts für Erben und Beschenkte gilt seit Januar 2009. Generell kann man feststellen, dass die nahen Familienangehörigen davon profitieren. Die weiter entfernten Verwandten, Freunde und sonstige Begünstigte zahlen mehr Steuern. Erben und Beschenkte sollten zu diesen neuen Regelungen das Notwendige wissen.
Erbeausschlagen.de
Wir bieten Ihnen kostenfreie Informationen rund um die Erbausschlagung, den Nachlass und Erben/vererben im allgemeinen. weiter lesen ...
Weitere Artikel
Weitere Artikel und Informationen rund um das Erbe.